Satzung des Werder Bremen Fanclubs Green-White Divine Supporters
(letzte Änderung: 25.05.2013)

 

§1.Name des Fanclubs
Während der Gründungsversammlung vom 05.08.1995 wurde der Name Green-White Divine Supporters für unseren Fanclub gewählt.

§2. Zweck und Ziel
Wir sind Anhänger des Sportvereins Werder Bremen. Als besondere Aufgabe haben wir die Jugendarbeit in den Vordergrund gestellt, d.h. wir wollen möglichst vielen Jugendlichen das “Erlebnis” Weserstadion mit Werder Bremen näher bringen und so zu dauerhaften Werder-Anhängern machen.

§3. Jahresabschluss / -beginn
Jahresabschlusstag ist der 30.06. eines Kalenderjahres, damit ist der 01.07. eines jeden Jahres Geschäftsbeginn.

§4. Beiträge
Als Aufnahmegebühr werden 10,- Euro pro Person erhoben; dafür werden ein Club-Aufnäher und eine Satzung ausgehändigt. Erwachsene zahlen zur Zeit einen Jahresbeitrag von 30,- Euro, Ermässigte (Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Arbeitslose und Rentner) zahlen 15,- Euro. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen sind Mitglieder, die keinen Jahresbeitrag zahlen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sind nicht Bestandteil der Satzung, und können nur auf der Jahreshauptversammlung (durch Abstimmung) von einer 3/ 4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.


§5. Eintritt
Es kann zu jedem Zeitpunkt eines Jahres dem Fanclub beigetreten werden, wobei für jeden angebrochenen Monat 3,00 Euro / bzw. 2,00 Euro für Erwachsene / Ermässigte Beitrag erhoben werden, wenn dieser Beitritt nach dem 01.01. des neuen Kalenderjahres stattfindet. Nach Beginn des neuen Geschäftsjahres werden dann die vollen Jahresbeiträge erhoben.

§6. Austritt
Spätestens bis vier Wochen (31.05.) vor Jahresabschluss in schriftlicher Form beim 1. Vorsitzenden. Erfolgt der Austritt zu einem früheren Zeitpunkt, besteht kein Anspruch auf Erstattung zuviel gezahlter Beiträge.

§7. Vermögen
Das Clubvermögen ist Eigentum der Mitglieder. Bei Austritt besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines Anteils - das Clubvermögen ändert sich also nicht.

§8. Jahreshauptversammlung
Der Termin ist vom Vorstand einvernehmlich festzulegen, soll aber jährlich in der Sommerpause stattfinden. Auf der Jahreshauptversammlung wird auch die Clubführung neu gewählt sowie der kassenbericht vorgelegt. Der Kassenwart ist mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu entlasten.

§9. Kassenprüfung
Der Kassenprüfer hat die Kasse alle sechs Monate zu überprüfen.

§10. Wahlen
Wahlen finden auf der jährlichen Hauptversammlung statt, bei der jeder das gleiche Stimmrecht hat. Jede Wahl kann auf Antrag geheim stattfinden. Bei Wahlen gillt die einfache Mehrheitsregel - Ausnahmen regelt die Satzung. Die 3 Vorsitzenden und der Kassenwart werden für eine 2 jährige Amtszeit gewählt. „Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt“

§11. Ausgaben
Über Ausgaben muss der Vorstand einvernehmlich entscheiden.

§12. Gründungsmitglieder
Die am 15.03.1996 unterzeichneten drei Ursatzungen enthalten die Unterschriften aller Gründungsmitglieder. Die Gründungsmitglieder können mit 3/4-Mehrheit alle notwendigen Maßnahmen beschliessen, um den Club aus schwerwiegender Gefahr zu befreien. Die besonderen Rechte eines Gründungsmitgliedes enden nur bei Tod oder Austritt sowie Ausschluss aus dem Fanclub.

§13. Änderungen der Satzung
Änderungen der Satzung können nur auf der Hauptversammlung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder und einer 3/4-Mehrheit der Gründungsmitglieder beschlossen werden. (Aufnahme siehe § 4 Beiträge)

§14. Auflösung
Der Fanclub kann nur mit einer 3/4-Mehrheit von allen Mitgliedern und einer 3/4-Mehrheit der Gründungsmitglieder aufgelöst werden.

§15. Vermögen
Bei Auflösung des Fanclubs fallen 50 Prozent des Vermögens zur freien Verfügung an den SV Werder Bremen, die anderen 50 Prozent sind für die “Auflösungsparty” zu verwenden.

§16. Vorstand
Der Vorstand besteht aus 1., 2., 3. Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer.

§17. Gültigkeit
Die Satzung erhält ihre Gültigkeit nach Abstimmung auf der Hauptversammlung am 25.05.2013 und durch Unterschrift des aktuellen Vorstands. Diese kann nur durch erneute Änderung mit Abstimmung auf der Hauptversammlung geändert werden.

 

 

Eintreten!

Hier könnt Ihr das Beitrittsformular herunterladen. Es muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden, eines bekommt Ihr dann zurück.

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